CASA (TexBo) - Int. Fachmesse für kreatives Wohnen, Einrichten und Lifestyle. Mit den Bereichen: CASA-Texbo: Heim- und Haustextilien, Boden, Raumausstattung, Werkzeuge & Technik, CASA-Ambiente & Möbel: Wohnen, Sitzen, Schlafen, Wohnaccessoires, Beleuchtung, Sonnenschutz

CASA (TexBo)
25. bis 28. Jän 2012
Messezentrum Salzburg


Int. Fachmesse für kreatives Wohnen, Einrichten und Lifestyle. Mit den Bereichen: CASA-Texbo: Heim- und Haustextilien, Boden, Raumausstattung, Werkzeuge & Technik, CASA-Ambiente & Möbel: Wohnen, Sitzen, Schlafen, Wohnaccessoires, Beleuchtung, Sonnenschutz

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Hallenübersicht

 
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Elektroanlagen / Standinstallationen

  • Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
  • Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
  • Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme vorzulegen.
  • Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege (Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei von einander unnabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
  • Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte beachten) einzuhalten.
  • Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu erfolgen.
  • Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.
  • Leitfähige Konstruktionsteile wie zB. Stahlkonstruktionen, Metallteile an Messeständen, Riggs, Metalltribühnen, Bühneneinrichtungen, Zelte, fliegende Bauten usw. sind zwingend mit einem zusätzlichen Potentialausgleich zu versehen.

Sicherheitseinrichtungen:
Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt
werden und müssen jederzeit klar ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet werden. Sämtliche Hallen inkl. Nebenräume sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage (Rauchmelder) ausgestattet. Die Entnahme von größeren Mengen Nutzwasser ist strengstens verboten und führt zur Aktivierung der Sprinkleranlage. Die Hallen 02 – 03, 05 - 06, Foyer B sowie die Halle 10 inkl. Kongressbereich sind zusätzlich mit einer automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung muss so ausgeführt sein, dass die in den angeführten Hallen angebrachten Brandschutzeinrichtungen (Rauchmelder, Sprinkleranlagen) nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Hallengänge, Notausgänge:
Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.). Notausgänge sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht oder außer Betrieb gesetzt werden. Sämtliche Notausgänge in den Innenbereichen sowie in den Außenbereichen sind ständig freizuhalten.
Feuerwehrzonen
Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau – Messe – Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.

Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Ordnerdienste, um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Feuerpolizeiliche Auflagen:
Standbau- und Dekorationsmaterial müssen entsprechend ÖNORM A 3800 Teil 1 für Materialien mind. den Brandklassen B1, Q1 und Tr1 oder nach EN 13501/1 den Klassifizierungen entsprechen (schwer brennbar, schwach qualmend und nicht tropfend). Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen. Sämtliche Hallen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen (PKW, LKW usw.) befahren werden. Für Ausnahmen muss dies im Vorhinein mit der Messeleitung sowie den Hallenmeister abgeklärt werden.
In sämtlichen Hallen und Nebenräumen dürfen keine lösemittelhaltige Reinigungsmittel (zB. Nitro oder ähnl.) Farben, Lacke oder Klebstoffe eingesetzt werden.
Alle Aussteller Kontakt Sitemap 8. Februar 2012 02:35

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