Elektroanlagen / Standinstallationen
- Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften
des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
- Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene
Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen
entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen
ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist
die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei
der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
- Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide
des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme
vorzulegen.
- Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege
(Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei von einander unnabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern
aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper
und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
- Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder
eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen
oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender
Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte
beachten) einzuhalten.
- Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das
Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen
zu erfolgen.
- Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit
einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.
- Leitfähige Konstruktionsteile wie zB. Stahlkonstruktionen, Metallteile an Messeständen, Riggs, Metalltribühnen, Bühneneinrichtungen, Zelte, fliegende Bauten usw. sind zwingend mit einem zusätzlichen Potentialausgleich zu versehen.
Sicherheitseinrichtungen:
Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen
und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen
dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt
werden und müssen jederzeit klar
ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die
in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich
zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet
werden. Sämtliche Hallen inkl. Nebenräume sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage (Rauchmelder) ausgestattet. Die Entnahme von größeren Mengen Nutzwasser ist strengstens verboten und führt zur Aktivierung der Sprinkleranlage.
Die Hallen 02 – 03, 05 - 06, Foyer B sowie die Halle 10 inkl. Kongressbereich sind zusätzlich mit einer
automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung
muss so ausgeführt sein, dass die in den angeführten Hallen angebrachten Brandschutzeinrichtungen (Rauchmelder, Sprinkleranlagen) nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion
beeinträchtigt werden.
Hallengänge, Notausgänge:
Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt
einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte
oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden
dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.). Notausgänge sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht oder außer Betrieb gesetzt werden. Sämtliche Notausgänge in den Innenbereichen sowie in den Außenbereichen sind ständig freizuhalten.
Feuerwehrzonen
Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen
gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen
für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau – Messe – Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes
Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie
die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein.
Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und
den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und
Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf
keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Ordnerdienste, um
einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Feuerpolizeiliche Auflagen:
Standbau- und Dekorationsmaterial müssen entsprechend ÖNORM A 3800 Teil 1 für Materialien mind. den Brandklassen B1, Q1 und Tr1 oder nach EN 13501/1 den Klassifizierungen entsprechen (schwer brennbar, schwach qualmend und nicht tropfend).
Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und
Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung
und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet
werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen
grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist
verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B.
Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen
präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate
nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen. Sämtliche Hallen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen (PKW, LKW usw.) befahren werden. Für Ausnahmen muss dies im Vorhinein mit der Messeleitung sowie den Hallenmeister abgeklärt werden.
In sämtlichen Hallen und Nebenräumen dürfen keine lösemittelhaltige Reinigungsmittel (zB. Nitro oder ähnl.) Farben, Lacke oder Klebstoffe eingesetzt werden. |